AGB

 

Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind auf sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen von Shotomat anwendbar. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.


Offerten

Unbefristete Offerten bleiben bis zur Auftragsbestätigung durch Shotomat unverbindlich.


Preise

Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – brutto, in Schweizer Franken. . Wir behalten uns vor, die Verkaufspreise ohne vorherige Anzeige entsprechend anzupassen. Eine Preisanpassung gilt als neue Offerte. In Katalogen, Broschüren und im E-Shop abgebildete Preise sind unverbindlich.


Verpackung

Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.


Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Allfällige Schäden sind sofort bei Empfang der zuständigen Transportanstalt zu melden.

Aufgrund von Produktionsengpässen können Lieferverzögerungen entstehen. Diese Verzögerung ist im Rahmen von mehreren Tagen bis Wochen zu verstehen. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine sofortige Lieferung.


Prüfung und Abnahme

Die Lieferung ist durch den Besteller sofort nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware unter Beilage des Lieferscheins oder Angabe der Lieferschein-Nummer berücksichtigt werden. Die Lieferungen gelten als angenommen, wenn keine fristgerechte schriftliche Beanstandung erfolgt. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird – schriftliche und fristgerechte Beanstandung vorausgesetzt – kostenloser Ersatz geleistet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.


Garantie

Auf alle Produkte gewährt Shotomat die übliche Garantie von 24 Monaten.


Haftung

Jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden u. a. infolge Verspätung der Lieferungen und Leistungen, schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung inklusive entgangenem Gewinn wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt beschränkt oder unmöglich ist. Insbesondere wird auch die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).


Versicherung

Die Versicherung der gelieferten Ware gegen alle kommenden Ereignisse wie Transportschäden, Feuer, Diebstahl, etc. ist Sache des Mieters/Käufers. Dem Vermieter/Verkäufer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.


Rücksendungen

Rücksendungen werden nur unter Abzug eines Unkostenanteils aufgrund einer vorausgehenden Vereinbarung angenommen. Nicht mehr in einwandfreiem (neuwertigem) Zustand befindende Produkte und Waren können nicht zurückgenommen resp. gutgeschrieben werden.


Rechnungsstellung

Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn nicht innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche Beanstandung erfolgt.


Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vom Besteller 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Shotomat berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken geltenden Zinssätzen sowie Mahngebühren zu verrechnen.


Technische Angaben

Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sowie technische Angaben und Verpackungseinheiten unserer Produkte sind nicht bindend.


Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Shotomat.


Leihmaterial

Für allfällige Schäden oder Verlust des Leihmaterials, welches Shotomat gratis oder gegen Bezahlung als Verleiher zur Verfügung stellt, haftet der Besteller während der ganzen Leihdauer.

Der Mieter hat das Gerät schonend zu behandeln, die bei der Lieferung des Gerätes übergebenen Instruktionen einzuhalten und eine verantwortliche Bedienungskraft zu benennen

Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden an dem Gerät unverzüglich anzuzeigen

Alles Leihmaterial ist nach dem Anlass zu reinigen. Bei ungenügender Reinigung, kann der Aufwand des Vermieters in Rechnung gestellt werden

Der Mieter verpflichtet sich das Leihmaterial Termingerecht zurückzugeben

Ein Vertragsrückzug vom Mieter ist bis 30 Tage vor dem Anlass möglich, ist die Frist kürzer, so ist dem Vermieter noch 50% der Mietsumme zu entrichten


Copyright

Das Kopieren unserer Druckerzeugnisse oder unserer Internetseiten sowie ganze oder auszugsweise Wiedergabe jeglicher Art ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Shotomat-Geschäftsleitung erlaubt.

Es ist dem Vertragspartner verboten jeglicher Art Änderungen am Gerät vorzunehmen. Dazu gehören auch folgende Eingriffe:
-Das Gerät öffnen. Jeder Versuch wird registriert und angezeigt
-Die Software zu modifizieren oder kopieren
-Das Shotomat Logo in beliebiger Form unkenntlich zu machen oder zu modifizieren


Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwyz. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.